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Deutschland ist ein Hochsteuerland. Die steuerliche Belastung frisst einen Teil des verfügbaren Einkommens weg. Sie sind als Arbeitnehmer tätig, wunderbar, dann bekommen Sie die Steuern gleich vom Arbeitsentgelt abgezogen und haben auf diesen Abzug wenig Einfluss.
Sie sind selbständig tätig, dann haben Sie Steuervorauszahlungen zu leisten. Diese bemessen sich nach dem voraussichtlichen zu versteuernden Einkommen. Wenn Sie erkennen, dass dieses nicht zu hoch sein wird, dann können Sie die Vorauszahlungen auf ein niedrigeres Niveau herabsetzen lassen. Hier ist also eine gewisse Einflussnahme möglich. Natürlich müssen Sie eine Jahressteuererklärung abgeben und da können sich durchaus dann Nachzahlungen ergeben, wenn die Vorauszahlungen zu niedrig waren. Im Endeffekt haben Sie aber zinsfrei mehr Liquidität wenigstens vorübergehend zur Verfügung gehabt.
Als Arbeitnehmer können Sie natürlich einen Lohnsteuerermässigungsantrag stellen und den danach ermittelten Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen; damit vermindern Sie den Lohnsteuerabzug und haben ebenfalls mehr Geld monatlich in der Tasche. Der gravierende Unterschied liegt jedoch darin, dass der Selbständige viele Kosten als Betriebsausgaben absetzen kann, die dann seinen Gewinn und die Basis für die Besteuerung mindern. Hier besteht natürlich die Tendenz nahezu alles was so ausgegeben wird als Betriebsausgaben zu behandeln und tatsächlich irgendwie lässt sich das meistens auch begründen.
Also, wenn Sie angestellt sind, dann machen Sie sich zusätzlich Selbständig. Solange Sie in der Anfangsphase nicht erfolgreich sind, sondern ein Verlust entsteht mindert dieser Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit die Steuern. Wenn Sie dann erfolgreich damit sind haben Sie eine zusätzliche Einnahme.
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